Wenn Klimaschutz Verfassungssache wird
Mit der Unterschrift unter das Pariser Klimaabkommen 2015 haben sich alle 196 Unterzeichnerstaaten zum Kampf gegen die Erderwärmung verpflichtet. Der Klimaschutz wird in nationalen Gesetzen festgesetzt, einige Länder haben ihn sogar in ihre Verfassung aufgenommen. Die Bestimmungen reichen von allgemeinen Bekenntnissen bis zu konkreten Handlungsaufträgen an die Politik.
Ecuador gehört zu den Staaten mit einer besonders konkreten Klima-Klausel. Artikel 414 der Verfassung verpflichtet den Staat ausdrücklich, Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen. Erwähnt werden sogar die Mittel: Treibhausgasemissionen, Abholzung und Luftverschmutzung sollen begrenzt und Wälder geschützt werden.
Der Klimaschutz-Artikel fügt sich in eine Verfassung ein, die beim Umweltschutz ohnehin sehr weit geht. Seit 2008 erkennt das lateinamerikanische Land der Natur sogar eigene Rechte zu.
Auch Sambia hat dem Staat einen ausdrücklichen Auftrag erteilt. Artikel 257 der 2016 reformierten Verfassung verlangt von der Politik Mechanismen, um gegen den Klimawandel zu kämpfen.
Die Vorschrift steht in einem umfangreichen Katalog zum Umgang mit Umwelt und natürlichen Ressourcen. Dazu gehören der Schutz der Artenvielfalt, nachhaltige Energieversorgung und die Sanierung kontaminierter Gebiete.
In Vietnam steht der Klimawandel seit der Verabschiedung der Verfassung von 2013 ausdrücklich im Pflichtenheft des Staates. Artikel 63 verlangt eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, den Schutz von Natur und Artenvielfalt sowie Vorsorge gegen Naturkatastrophen und Maßnahmen gegen den Klimawandel.
Die Verfassung verbindet Klimapolitik darüber hinaus mit Energie- und Umweltpolitik. Denn der Staat soll erneuerbare Energien fördern.
Die Dominikanische Republik erwähnt in ihrer Verfassung weniger Maßnahmen gegen die Erderwärmung als deren Folgen. Artikel 194 erklärt einen nachhaltigen Flächennutzungsplan zur staatlichen Priorität, der eine effiziente und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen des Landes gewährleistet. Dies müsse zudem unter Berücksichtigung der notwendigen Anpassung an den Klimawandel erfolgen.
Für einen Karibikstaat, der besonders von steigenden Temperaturen und Extremwetterereignissen wie Hurrikans betroffen ist, bekommt Klimaanpassung damit Verfassungsrang.
Auch die Elfenbeinküste thematisiert den Klimaschutz in ihrer Verfassung. In der Präambel verpflichtet sich das Land, zur Bewahrung des Klimas und einer gesunden Umwelt für künftige Generationen beizutragen.
Die Formulierung ist damit weniger konkret als etwa in Ecuador oder Sambia. Dennoch ist sie Teil der Verfassung: Die Präambel erklärt ausdrücklich, dass Klimaschutz integraler Bestandteil der Verfassung ist.
Am existenziellsten ist die Frage für Tuvalu . Der pazifische Inselstaat verabschiedete 2023 eine neue Verfassung. Schon deren Präambel bezeichnet Klimawandel und Meeresspiegelanstieg als unmittelbare existenzielle Bedrohung für Sicherheit und Überleben des Landes.
Doch Tuvalu geht noch weiter. Die Verfassung erklärt, der Staat werde trotz möglicher klimabedingter Verluste seines physischen Territoriums dauerhaft fortbestehen.
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