Gesundheit: MV-Landesregierung kritisiert Benachteiligungen nach Krebs
Noch immer muss bei manchen Vertragsabschlüssen eine zurückliegende Krebserkrankung erwähnt werden, kritisiert Mecklenburg-Vorpommerns Landesregierung.
Sie will das ändern.
Mecklenburg-Vorpommern fordert ein „Recht auf Vergessen“ einer überstandenen Krebserkrankung. „Heute sind zahlreiche Krebserkrankungen heilbar und lassen sich langfristig ohne erhöhtes Risiko für eine erneute Erkrankung oder einen früheren Tod behandeln“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach einer Sitzung des Landeskabinetts, in der ein Vorstoß im Bundesrat beschlossen wurde.
Bei Versicherungsabschlüssen oder Kreditverträgen müssten Menschen in Deutschland ihre überstandene Krebserkrankung immer noch angeben.
Auch Adoptionen könnten dadurch schwieriger werden oder ganz scheitern.
Das dürfe nicht sein, so Schwesig .
Krebshilfe: Neues Gesetz geht nicht weit genug Der Deutschen Krebshilfe zufolge gilt in Deutschland ab dem 20.
November ein neues Gesetz, das bei Verbraucherkrediten ein Recht auf Vergessenwerden 15 Jahre nach einer Krebserkrankung vorsieht.
Das gelte aber nicht für Immobilienkredite oder Kredite über 100.000 Euro, kritisiert die Organisation.
Die Schweriner Landesregierung will mit ihrer Entschließung im Bundesrat erreichen, dass die Bundesregierung ein „Recht auf Vergessenwerden“ einer überstandenen Krebserkrankung schafft.
Nach Ablauf bestimmter Fristen sollen Betroffene demnach künftig weder über eine überwundene Krebserkrankung informieren noch diese offenlegen müssen.
Bereits gespeicherte Daten über eine überwundene Krebserkrankung sollen laut der Forderung aus Schwerin nach Ablauf dieser Fristen gelöscht werden.
Verbraucherschutzministerin: Fünf Jahre in anderen Ländern Nach Angaben von MV-Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) gilt in Belgien, Frankreich und Spanien eine Frist von fünf Jahren, nach der eine überwundene onkologische Erkrankung nicht mehr berücksichtigt werden dürfe.
Auch für Betroffene anderer Krankheiten sollte nach Bernhardts Worten ein „Recht auf Vergessenwerden“ geschaffen werden.
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