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Lärmbelästigung - Ist Hundegebell Ruhestörung? Das müssen Nachbarn wissen

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Lärmbelästigung - Ist Hundegebell Ruhestörung? Das müssen Nachbarn wissen

Wer nachts vom Nachbarshund aus dem Schlaf gerissen wird oder tagsüber auf Balkon und Terrasse kaum noch seine Ruhe hat, muss das nicht endlos ertragen. Denn dauerhaftes Gebell kann rechtliche Folgen haben.

Grundsätzlich gilt: Ein kurzes Anschlagen am Gartenzaun, ein freudiges Begrüßungsbellen oder ein „Wuff“, wenn es an der Haustür klingelt, gehören zum normalen Hundeverhalten. Solche Geräusche müssen Nachbarn hinnehmen. Anders sieht es aus, wenn der Vierbeiner immer wieder über längere Zeit bellt oder regelmäßig die Nachtruhe stört.

Wann die Grenze überschritten ist, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind Dauer, Häufigkeit und Uhrzeit. Schon 1988 beschäftigte sich das Oberlandesgericht Hamm mit zwei Hunden, die täglich zwischen 45 und 75 Minuten bellten. Das Urteil fiel deutlich aus: Der Halter musste dafür sorgen, dass das Gebell insgesamt nicht länger als 30 Minuten pro Tag, am Stück höchstens zehn Minuten und nur zwischen 8 und 13 Uhr sowie 15 und 19 Uhr zu hören war.

Dabei kommt es laut Gericht nicht allein auf die Lautstärke an. Schon Geräusche, die ständig stören und die Ruhe der Nachbarn beeinträchtigen, können unzumutbar sein, wie PETBOOK berichtet.

Bleibt der Lärm bestehen, drohen Konsequenzen. Besonders weit ging ein Urteil des Amtsgerichts Bremen. Dort verlor ein Mieter das Recht, seine Hunde in der Wohnung zu halten, weil die Tiere tagsüber und nachts dauerhaft bellten. Nach Ansicht des Gerichts war dadurch der Hausfrieden gestört.

Wachhunde sind keine Ausnahme. Mehrere Gerichte entschieden, dass auch Wachhunde Nachbarn in den Ruhezeiten nicht dauerhaft stören dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hund im Haus , im Garten oder auf dem Land gehalten wird.

Wer sich gestört fühlt, sollte zunächst das Gespräch suchen und ein Lärmprotokoll führen. Hilft das nicht, sollte man Vermieter oder Ordnungsbehörde einschalten. Ein generelles Bellverbot gibt es allerdings nicht. Gelegentliches Hundegebell gehört weiterhin zum normalen Zusammenleben in der Nachbarschaft.

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