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Parkraumüberwachung: 40 Euro für 5 Minuten – so fies tricksen private Park-Abzocker

Stern ·
Parkraumüberwachung: 40 Euro für 5 Minuten – so fies tricksen private Park-Abzocker

Kurz eingekauft, 40 Euro Strafe: Wie private Betreiber auf Parkplätzen Kasse machen und wie Sie unberechtigte Knöllchen erfolgreich anfechten.

Ein schneller Einkauf, ein Termin beim Arzt, man parkt kurz vor dem Supermarkt um die Ecke – und ein paar Tage später hat man unerwartete Post im Briefkasten.

Darin eine Forderung nach 30, 40 oder mehr Euro wegen eines angeblichen Parkverstoßes.

Das mussten in den vergangenen Monaten zahlreiche Menschen erleben.

Was viele zunächst für ein behördliches Knöllchen halten, stammt in Wirklichkeit von privaten Unternehmen: Dahinter steckt eine Branche, die mittlerweile auf deutschen Kundenparkplätzen ein lukratives Geschäftsmodell etabliert hat.

Kurz vor dem Supermarkt parken? Vorsicht! Lange Zeit galten die Parkflächen vor Supermärkten, Einkaufszentren oder Fachmärkten als Orte, an denen man problemlos für einen Shoppingtrip, einen Termin oder andere Erledigungen halten konnte.

Kostenlos, auch wenn man nicht exakt in diesem Geschäft einkaufte, sondern anderswo.

Doch den Marktbetreibern zufolge wurden viele dieser Flächen immer öfter dauerhaft von Pendlern und Anwohnern genutzt.

Für die Märkte ein Problem – denn so können dort tagsüber weniger echte Kunden parken.

Um ihre Stellplätze freizuhalten, beauftragten deshalb immer mehr Eigentümer spezialisierte Firmen mit der Überwachung der Parkflächen.

Was nach einer sinnvollen Lösung klingt, hat sich inzwischen jedoch zu einem fragwürdigen Geschäft entwickelt.

Eines, das hochtechnologisiert abläuft.

Parken kann heutzutage teuer werden Moderne Kamerasysteme erfassen Kennzeichen bei der Ein- und Ausfahrt, Sensoren dokumentieren Standzeiten und spezielle Software erstellt bei Verstößen automatisch Zahlungsaufforderungen.

Juristisch handelt es sich dabei nicht um Bußgelder, sondern um Vertragsstrafen.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.

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