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Große Bedeutung: Darum ist das BGH-Urteil im Sampling-Streit so wichtig

Stern ·
Große Bedeutung: Darum ist das BGH-Urteil im Sampling-Streit so wichtig

Fast 30 Jahre haben sich Gerichte mit dem Rechtsstreit um einen Kraftwerk-Beat befasst.

Lässt sich das Urheberrecht an die digitale Zeit anpassen und was heißt das für Künstler und Kreativwirtschaft? Über mehr als ein Vierteljahrhundert zieht sich der Rechtsstreit der Elektro-Band Kraftwerk mit dem Hip-Hop-Produzenten Moses Pelham.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgelegt, unter welchen Bedingungen die Übernahme einer Tonsequenz im Wege des Samplings als „Pastiche“ zulässig sein kann.

Seit 1999 wandert der Konflikt durch die Instanzen, war unter anderem am Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg, am Bundesverfassungsgericht und am Europäischen Gerichtshof (EuGH). „Alles daran ist ungewöhnlich“, erklärt Prof.

Frédéric Döhl, Musikwissenschaftler und Jurist.

Aber das habe einen guten Grund. „Entlang dieses Rechtsstreits wird die Anpassung einer Schlüsselstelle des Urheberrechts an die digitale Gegenwart ausgehandelt: Wann muss man fragen, wenn man etwas von jemand anderem übernimmt? Wann nicht?“ Worum ging es konkret in Karlsruhe ? Der heute 55-jährige Pelham hatte Mitte der 1990er Jahre eine zwei Sekunden lange Stelle reiner Rhythmussequenz aus der Kraftwerk-Tonaufnahme „Metall auf Metall“ von 1977 digital entnommen (Sample).

Ungefragt hatte er sie leicht verlangsamt in Endlosschleife (Loop) im Song „Nur mir“ mit Rapperin Sabrina Setlur weiterverarbeitet.

Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter, der jüngst 80 Jahre alt wurde, fühlte sich bestohlen und zog vor Gericht.

Warum ist das Interesse an dem Fall so groß? Die ungewöhnlich lange Prozessdauer ist laut dem Vorsitzenden Richter Thomas Koch auch damit zu erklären, dass sich die Rechtslage im Laufe des Verfahrens mehrfach geändert habe.

Das habe teils neue Fragen aufgeworfen.

Was der BGH entscheidet, gilt laut Döhl am Ende in Deutschland für alle Künste, die gesamte Kreativwirtschaft und inzwischen auch Alltagskultur insbesondere in sozialen Medien. „Denn digital angeeignet und weiterverarbeitet wird überall.

Das macht das Urteil so wichtig.“ Was ist das rechtliche Problem? Schöpfern von Musik und anderen Künsten stehe ein Urheberrecht zu, sagt Döhl.

Erfolge die Übernahme digital, gehe es zugleich um die Nutzung des Mediums (Tonaufnahme, Film usw.).

Auch deren Inhaber (Tonträgerhersteller, Filmhersteller usw.) müssten dann grundsätzlich gefragt werden.

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