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Police fürs Netz : Cyberversicherung: Brauche ich die und wie schützt sie?

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Police fürs Netz : Cyberversicherung: Brauche ich die und wie schützt sie?

Vom Identitätsdiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung: Internetkriminalität hat viele Gesichter - und sie kann jede und jeden treffen. Aber lohnt sich deshalb gleich eine private Cyberversicherung?

Sie verbreiten Schadsoftware, gehen online unter falscher Identität shoppen oder fischen im Netz nach Passwörtern oder Zahlungsinformationen: Cyberkriminelle sind immer auf der Suche nach Opfern.

Laut dem Cybersicherheitsmonitor, einer repräsentativen Dunkelfeldstudie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Polizei, war 2025 gut jede oder jeder Fünfte (22 Prozent) hierzulande schon einmal Opfer von Internetkriminalität. Die Folgen eines Angriffs können gravierend sein. Zur Absicherung bieten Versicherer daher spezielle Cyberpolicen an.

Doch wer sich für eine Cyberversicherung interessiert, sollte zunächst prüfen, ob er oder sie nicht vielleicht schon genügend Schutz über andere Versicherungen genießt, etwa:

Private Haftpflichtversicherung: Aus Sicht der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) mit Sitz in Hamburg sollten in einer guten privaten Haftpflichtversicherung sogenannte Internetschäden so umfangreich wie möglich abgesichert sein.

"Sie deckt Schäden ab, die man bei Dritten durch die Nutzung des Internets verursacht", sagt BdV-Expertin Julia Alice Böhne. Beispielsweise, jemand leitet ohne Absicht per Mail oder Nachricht ein Virus weiter und der Empfänger hat dadurch einen Schaden. Zudem sollte die private Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Ansprüche abwehren.

Hausratversicherung: Eine gute Hausratversicherung sollte für Vermögensschäden aufkommen, die durch Onlinebetrug entstanden sind, wie Böhne sagt. Die Leistung sollte möglichst nicht auf einen abschließenden Katalog von Betrugsmethoden beschränkt sein.

Viele moderne Tarife deckten Vermögensschäden zumindest durch Phishing beim Online-Banking, aber nur bis zu einer bestimmten Höchstsumme. Ebenso gehöre häufig die Übernahme von Kosten für eine Datenrettung nach einem versicherten Schaden - etwa Blitzeinschlag - zum Versicherungsschutz, so Böhne. Auch hier sei die Leistung in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssummen oder auf eine festgelegte Summe begrenzt.

Rechtsschutzversicherung: Je nach Vertrag kommt nach Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz die Rechtsschutzversicherung für Rechtsstreitigkeiten im Hinblick auf Internetkriminalität auf.

Bereits bestehende Haftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherungen decken oftmals bestehende Cyber-Risiken ab oder lassen sich gezielt erweitern. "Erst wenn nach einer solchen Prüfung und Erweiterung eine relevante und existenzbedrohende Schutzlücke verbleibt, kann der Abschluss einer spezialisierten privaten Cyber-Police eine Option sein", sagt Böhne.

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