Vor allem die Kritischen verschwinden - Jede dritte Online-Bewertung wird gelöscht!
Hotel, Restaurant, Online-Shop oder Lieferdienst: Bewertungen sind für viele Verbraucher entscheidend. Doch was, wenn ausgerechnet die eigene – vielleicht kritische – Erfahrung plötzlich verschwindet? Eine aktuelle Studie von HolidayCheck zeigt: 31 Prozent der Deutschen, die in den vergangenen zwei Jahren selbst eine Online-Bewertung abgegeben haben, erlebten, dass mindestens eine ihrer Rezensionen gelöscht wurde. Bei 12 Prozent passierte das sogar mehrfach.
Besonders häufig trifft es kritische Bewertungen: 45 Prozent der gelöschten Rezensionen waren negativ oder überwiegend negativ, 31 Prozent durchschnittlich. Nur 16 Prozent waren positiv oder überwiegend positiv.
Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob der Verfasser wirklich Kunde oder Gast war. 31 Prozent der Betroffenen ärgern sich laut Umfrage über die Löschung, 27 Prozent fühlen sich ihrer Meinungsfreiheit beraubt. Jeweils 26 Prozent verlieren dadurch Vertrauen in den Anbieter oder die Bewertungsplattform. Das hat weitere Folgen: 40 Prozent würden auf Bewertungen verzichten, wenn sie wüssten, dass ein Anbieter deren Löschung beantragen kann. 13 Prozent würden kritische Bewertungen positiver formulieren, fünf Prozent würden kritische Bewertungen überhaupt nicht mehr abgeben.
Und: Wer sich gegen eine Löschung wehren könnte, tut es meist nicht. 65 Prozent der Betroffenen legten gegen keine ihrer gelöschten Bewertungen Einspruch ein. Hauptgrund: Für 46 Prozent ist das Verfahren zu aufwendig. Das Problem: So verschwinden nicht nur kritische Bewertungen – viele Nutzer könnten künftig ganz auf ehrliches Feedback verzichten.
Verbraucher sollten zunächst nachfragen, warum die Bewertung gelöscht wurde – und ob sie Einspruch einlegen können. Außerdem sollten sie Nachweise für ihren tatsächlichen Kontakt mit dem Anbieter aufbewahren – etwa Buchungsbestätigungen oder Rechnungen. Wichtig: Bewertungen möglichst konkret, sachlich und aus eigener Erfahrung formulieren. HolidayCheck prüft nach eigenen Angaben jede Bewertung und verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegen Fälschungen.
Gleichzeitig sollen kritische, authentische Erfahrungen geschützt werden. Das Portal hat sich sogar schon juristisch gegen Löschforderungen gewehrt. Das OLG Hamburg entschied 2016, dass die bloße Behauptung eines Hoteliers , eine Bewertung enthalte Unwahrheiten, nicht ausreicht, um ihre Löschung zu verlangen (Urteil vom 30. Juni 2016, Az. 5 U 58/13). „Glaubwürdigkeit entsteht nicht dadurch, dass am Ende möglichst viele gute Bewertungen übrigbleiben“, sagt Jonas Ertlmaier, Leiter Betrugsverfolgung bei HolidayCheck. Entscheidend sei ein realistisches Gesamtbild aus positiven und negativen Erfahrungen.
Die Daten beruhen auf einer bevölkerungsrepräsentativen Online-Umfrage der Media Market Insights in Kooperation mit dem Marktforschungsinstitut KANTAR, an der 1.200 Personen im Alter von 16 bis 69 Jahren im Zeitraum vom 14.07.2026 bis 28.07.2026 teilnahmen.
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