Kevin Dorow: Staatsanwaltschaft klagt AfD-Politiker wegen NS-Parole an
Die Staatsanwaltschaft Gießen hat Anklage gegen den schleswig-holsteinischen AfD-Politiker Kevin Dorow erhoben. Dem 28-Jährigen wird vorgeworfen, bei der Gründungsversammlung der AfD-Jugendorganisation »Generation Deutschland« am 29. November 2025 eine Parole verwendet zu haben, die als Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation gilt.
Laut der Staatsanwaltschaft soll Dorow gegen Ende seiner Bewerbungsrede für einen Vorstandsposten den Satz »Jugend muss durch Jugend geführt werden« geäußert haben.
An der Versammlung in Gießen nahmen rund 800 Personen teil. Dorows Rede wurde im Saal übertragen, live im Internet gestreamt und später auf einer Internetplattform veröffentlicht.
Die Ermittlungsbehörde wertet den Ausspruch als eine während der NS-Zeit allgemein bekannte Propagandaparole der Hitlerjugend . Sie sei unter anderem von Adolf Hitler und Baldur von Schirach mehrfach zitiert worden. Die Anklage stützt sich auf Paragraf 86a des Strafgesetzbuches, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe stellt.
4 Min Zur Merkliste hinzufügen Bundeskongress der »Generation Deutschland« in Magdeburg: Die Möchtegern-Kaderschmiede der AfD Aus Magdeburg berichtet Ann-Katrin Müller 5 Min Zur Merkliste hinzufügen 5 Min Zur Merkliste hinzufügen Parolen mit NS-Nähe: Trotz heftiger Vorwürfe – AfD-Jugendpolitiker Dorow bleibt Parteimitglied 2 Min Zur Merkliste hinzufügen 2 Min Zur Merkliste hinzufügen Dorow weist die Kritik an der Parole zurück. Der AfD-Politiker hatte nach Bekanntwerden seiner Äußerung erklärt, der Satz stamme aus der Wandervogelbewegung und somit aus einer Zeit vor dem Nationalsozialismus. Die Hitlerjugend habe zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht existiert. Er sehe deshalb keinen Anlass, sich von der Aussage zu distanzieren, da sie inhaltlich nicht verwerflich sei.
Mit der Anklageerhebung ist noch nicht entschieden, ob sich Dorow vor Gericht verantworten muss. Zunächst muss das Amtsgericht Gießen darüber befinden, ob es die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.
Termine für eine mögliche Hauptverhandlung stehen laut der Staatsanwaltschaft bisher nicht fest. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.
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