„Passt nicht ins Konzept“: Streitpunkt Alkohol - gibt es ein Recht auf den Ausschank?
Alkohol ist für viele bei geselligen Runden unverzichtbar.
Was passiert, wenn es keinen gibt? Ein Streit zwischen einem Tennisclub und den Pächtern seines Vereinsheims wirft interessante Fragen auf.
Der Fall einer Vereinsgaststätte in Gießen, deren Pächter weder Bier noch Wein ausschenken wollen, ist bis vor das Oberlandesgericht in Frankfurt getragen worden.
Der Tennisclub, in dessen Vereinsheim sich die Gaststätte befindet, verlangt den Ausschank alkoholischer Getränke.
Grundsätzliche Fragen stellen sich: Gibt es ein Gewohnheitsrecht auf Alkohol? Und wenn ja, wie passt das eigentlich mit Sport zusammen? Ob Gaststätten Bier, Wein oder andere Alkoholika ausschenken oder nicht, ist nach Angaben des Deutschen Hotellerie - und Gastronomieverbands (Dehoga), erst einmal Sache des Gastronomen oder der Gastronomin.
Ein Konzept ohne sei grundsätzlich legitim, sagt der Hauptgeschäftsführer von Dehoga Hessen, Gisbert Kern.
Man könne schließlich auch einen Laden betreiben, in dem man nur Tee ausschenke.
Alkohol wichtiger wirtschaftlicher Faktor Allerdings sei Alkohol ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor.
Er persönlich würde sich die Einnahmen aus dem Ausschank in einer Vereinsgaststätte nicht entgehen lassen, sagt Kern.
Denn die Gewinnspanne bei Alkohol sei im Vergleich zu Speisen, etwa einem Schnitzel, sehr viel höher.
So finanzierten alkoholische Getränke häufig das übrige Angebot gegen.
Von einem Gewohnheitsrecht auf Alkohol habe er noch nie gehört, sagt Kern.
Dennoch sei es wichtig, dass Pächter oder Pächterinnen gerade im Fall von Vereinsgaststätten klare Absprachen treffen. „Und das sollte man sich schriftlich geben lassen“, rät Kern.
Im aktuellen Fall gibt es eine solche schriftliche Vereinbarung nicht.
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