Zweifel an Verfassungsmäßigkeit: Gutachten zerpflückt schwarz-rote Nachbesserungen am Heizungsgesetz
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung das Heizungsgesetz der Ampel ersetzen. Der Wissenschaftliches Dienst des Bundestags äußert auch in einem zweiten Gutachten Zweifel an den neuen Vorgaben. Geplante Nachbesserungen von Schwarz-Rot räumen diese nicht aus der Welt.
Das neue Heizungsgesetz, das kurz vor der Sommerpause abschließend beschlossen wurde, steht rechtlich nach wie vor auf wackeligen Beinen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags äußert in einem zweiten Gutachten auch an den geplanten Nachbesserung der Regierungsfraktionen verfassungsrechtliche Zweifel am sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Auch gegen EU-Vorgaben wie die Gebäuderichtlinie könnte das Gesetz demnach verstoßen.
Mit dem neuen Gesetz hatte sich die Bundesregierung vorgenommen, das ungeliebte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung und die Vorgaben für den Einbau neuer Heizungen abzuschaffen. Laut dem von Schwarz-Rot beschlossenen Gesetz bleibt der Einbau fossil betriebener Heizungen weiterhin erlaubt. Im Gegenzug sollen Gas- und Ölthermen zu steigenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden.
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