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Polizeibefugnisse: Warum die Debatte ums Polizei-Gesetz so hitzig ist

Stern ·
Polizeibefugnisse: Warum die Debatte ums Polizei-Gesetz so hitzig ist

Was soll die Polizei in Thüringen demnächst alles dürfen? Die Antwort darauf ist hochumstritten.

Ein Sachverständiger hat für die Schärfe der Debatte um ein neues Polizeiaufgabengesetz eine Erklärung.

Eine überschaubare Erweiterung von Befugnissen und mit Blick auf Verfassungsrecht weitgehend unbedenklich: So lautet verkürzt ein Expertenfazit zum umstrittenen Entwurf für ein neues Thüringer Polizeiaufgabengesetz.

Nach Auffassung des Sicherheitsrechtlers Markus Löffelmann würde der vom Innenministerium vorgelegte Entwurf den Beamten zwar zusätzliche Befugnisse, aber nur in einem „vergleichsweise moderaten“ Umfang bringen. „Deshalb überrascht mich die Schärfe der Debatte“, sagte Löffelmann der Deutschen Presse-Agentur.

Dass seit Monaten in Thüringen heftig um ein neues Polizeiaufgabengesetz gestritten wird, habe aus seiner Sicht deshalb maßgeblich mit den besonderen politischen Verhältnissen in Thüringen zu tun. „Das ist eine steile Vorlage, um so eine Gesetzesnovelle für politische Auseinandersetzungen zu nutzen“, sagte Löffelmann.

Die Brombeer-Koalition aus CDU , BSW und SPD trägt zwar die Landesregierung, hat im Landtag aber keine eigene Mehrheit.

Das Bündnis ist deshalb für wichtige Entscheidungen im Parlament auf die zumindest indirekte Zustimmung der Linken angewiesen.

Eine Zusammenarbeit mit der AfD hat die Koalition ausgeschlossen.

Löffelmann ist Professor für nationales und internationales Sicherheitsrecht an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.

Er ist einer derjenigen, die für eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf eingeladen worden sind.

Dafür ist heute (Donnerstag) eine Anhörung im Innenausschuss des Landtags geplant.

Wer entscheidet, was eine Straftat ist? Löffelmann sieht im Gesetzesentwurf vor allem kleinere Punkte, an denen nachgearbeitet werden müsse und die präzisiert werden müssten.

Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken, die sich nicht beheben ließen, könne er nicht erkennen.

Als ein Beispiel für einen solchen Punkt verwies Löffelmann auf die Formulierung im Gesetzesvorschlag, mit dem es möglich werden soll, Menschen, die häusliche Gewalt gegen ihre Partner ausgeübt haben, mit Hilfe einer elektronischen Fußfessel zu überwachen.

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