Altersvorsorge: Kürzungen bei der Rente für pflegende Angehörige möglich – ab 2027
Wer einen Angehörigen pflegt, erwirbt in dieser Zeit unter bestimmten Voraussetzungen Rentenansprüche.
Doch die Bundesregierung will hier den Rotstift ansetzen.
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, übernimmt häufig über Jahre hinweg eine Aufgabe, die viel Zeit sowie körperlichen und emotionalen Einsatz erfordert.
Damit dieses Engagement nicht zur Folge hat, dass Pflegende wegen der in dieser Zeit nicht geleisteten Lohnarbeit später finanzielle Nachteile erfahren, zahlt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Doch an dieser Regelung könnte sich ab dem 1.
Januar 2027 etwas ändern.
Die Bundesregierung denkt darüber nach, im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) die Rentenansprüche pflegender Angehöriger künftig zu senken.
Weniger Rente für pflegende Angehörige Hintergrund ist die angespannte Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung.
Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit ( BMG ) vom 4.
Juni 2026 wird für das kommende Jahr ein Defizit von mehr als 7,5 Milliarden Euro erwartet, für 2028 sogar eines von über 15 Milliarden Euro.
Um gegenzusteuern, setzte die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf eine Reform: Allein die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige soll nach Berechnungen des Ministeriums im Jahr 2027 rund 1,8 Milliarden Euro einsparen, später sogar mehr als zwei Milliarden Euro jährlich.
Die Gesundheitsministerin will sparen Derzeit können Pflegende Rentenansprüche erwerben, ohne Beiträge einzahlen zu müssen.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gilt dies unter anderem dann, wenn sie eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 versorgen, die Pflege mindestens zehn Stunden pro Woche an wenigstens zwei Tagen in Anspruch nimmt und die Pflegeperson daneben in der Regel höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist.
Nach den Plänen des BMG sollen die von der Pflegeversicherung gezahlten Rentenbeiträge künftig nur noch 70 Prozent des bisherigen Niveaus erreichen.
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